Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden
Stand: 8. September 2026. PFEIFER PHOTOGRAPHY · Karsten Pfeifer.
1. Geltungsbereich und Vereinbarung
Diese Bedingungen betreffen Foto-, Rendering- und Bildbearbeitungsleistungen von Karsten Pfeifer, PFEIFER PHOTOGRAPHY, Kistlerhofstraße 243, 81379 München. Meine Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Die AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihre Geltung wirksam vereinbart wurde. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Eine Anfrage über die Website ist noch keine verbindliche Beauftragung.
2. Angebot und Leistungsumfang
Maßgeblich sind das vereinbarte Angebot und die Auftragsbestätigung. Darin werden insbesondere Produkte, Bildanzahl, Ansichten, Bearbeitungsumfang, Dateiformate, Termine und Nutzungsrechte beschrieben. Rohdaten gehören nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zum Leistungsumfang. Zusätzliche Leistungen und Änderungen werden vor ihrer Ausführung einschließlich etwaiger Mehrkosten abgestimmt. Verpflichtungen im Namen des Auftraggebers gegenüber Dritten werden nur mit dessen gesonderter Vollmacht eingegangen.
3. Mitwirkung und überlassene Produkte
Der Auftraggeber stellt die vereinbarten Produkte, Informationen, Vorlagen und erforderlichen Freigaben rechtzeitig bereit. Er informiert über empfindliche Materialien, Gefahren und besondere Handhabung. Der Fotograf behandelt überlassene Gegenstände sorgfältig. Anlieferung, Rücksendung und Transportversicherung werden im Auftrag abgestimmt. Gesetzliche Haftungsregeln bleiben unberührt. Bei Verzögerungen werden Auswirkungen auf Termine und Aufwand zeitnah besprochen.
4. Vergütung und Zahlung
Es gelten die vereinbarten Stunden-, Tages- oder Pauschalhonorare. Angebote an Geschäftskunden weisen Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer aus. Nebenkosten werden nur berechnet, soweit sie vereinbart oder nachträglich beauftragt wurden. Die Fälligkeit richtet sich nach der vereinbarten Zahlungsregelung, ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Abschlagszahlungen können im gesetzlich zulässigen oder individuell vereinbarten Umfang verlangt werden. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte bleiben unberührt.
5. Änderungen und Beendigung des Auftrags
Änderungswünsche werden hinsichtlich Machbarkeit, Termin und Vergütung vorab abgestimmt. Für eine Kündigung gelten die gesetzlichen Regelungen. Soweit ein Werkvertrag vorliegt und der Auftraggeber gemäß § 648 BGB kündigt, werden ersparte Aufwendungen und anrechenbarer anderweitiger Erwerb bei der Vergütung berücksichtigt. Diese AGB sehen keine pauschalen Stornogebühren vor. Eine individuell vereinbarte Terminverschiebung bleibt möglich.
6. Lieferung, Abnahme und Mängel
Die Bilddateien werden im vereinbarten Format bereitgestellt. Soweit eine Abnahme geschuldet ist, gelten die gesetzlichen Abnahmeregeln. Bitte teilen Sie erkennbare Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang möglichst zeitnah mit. Die gesetzlichen Mängelrechte werden dadurch nicht eingeschränkt. Für Mängel und Nacherfüllung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die vereinbarte Gestaltung und das Briefing sind Maßstab der Leistung.
7. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung der für die betreffenden Bilder vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ausschließlicher Rechte werden einfache Nutzungsrechte eingeräumt. Art, Dauer, Gebiet und Umfang der Nutzung sollen im Auftrag ausdrücklich festgelegt werden; im Übrigen bestimmt sich der Umfang nach dem zugrunde gelegten Vertragszweck und den gesetzlichen Vorschriften. Weitergabe von Nutzungsrechten, Bearbeitungen und Unterlizenzen richten sich nach der Vereinbarung und dem Gesetz. Erforderliche Bearbeitungen für den vereinbarten Verwendungszweck sollen bereits im Angebot beschrieben werden. Das gesetzliche Recht auf Urheberbenennung bleibt unberührt; die praktische Kennzeichnung wird im Auftrag abgestimmt.
8. Rechte Dritter und Eigenwerbung
Die Parteien stimmen ab, wer erforderliche Rechte und Einwilligungen für abgebildete Personen, Vorlagen, Marken oder geschützte Gegenstände klärt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er von ihm bereitgestellte Vorlagen und Anweisungen rechtmäßig verwenden lassen darf. Eine verschuldensunabhängige pauschale Freistellung wird nicht vereinbart. Der Fotograf verwendet nicht veröffentlichte Kundenprodukte, vertrauliche Inhalte oder Aufnahmen für Eigenwerbung nur nach entsprechender Freigabe und unter Beachtung erforderlicher Rechte und Einwilligungen.
9. Haftung und unberechtigte Nutzung
Für Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Vertragsstrafen werden in diesen AGB nicht vereinbart. Bei einer Nutzung außerhalb der eingeräumten Rechte richten sich Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz; Voraussetzungen und Höhe sind im Einzelfall zu bestimmen.
10. Datensicherung und Vertraulichkeit
Kundenfotos werden in mehreren Kopien archiviert. Eine längere Bereitstellung von Bildern und Projektdaten über meinen eigenen Nextcloud-Server ist nach Absprache möglich. Bereitstellungsdauer, Archivierungszeitraum und Zugriffsberechtigungen werden im Auftrag oder einer ergänzenden Vereinbarung festgelegt. Eine unbefristete Aufbewahrung wird nicht zugesagt. Ich empfehle dem Auftraggeber zusätzlich eine eigene Sicherung der ausgelieferten Dateien. Gesetzliche Pflichten bleiben unberührt. Vertrauliche Projektinformationen gebe ich nicht ohne berechtigten Grund weiter; vereinbarte Geheimhaltungsregeln gehen vor.
11. Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Eine Gerichtsstandsvereinbarung für München gilt nur, soweit sie nach § 38 ZPO zulässig ist, insbesondere gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Nicht jeder Unternehmer ist Kaufmann.
12. Schlussbestimmungen
Zur Dokumentation werden Änderungen und Ergänzungen möglichst in Textform, etwa per E-Mail, festgehalten. Der Vorrang wirksamer individueller Vereinbarungen bleibt davon unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 306 BGB.


